Die LHSK führt sämtliche Zahlungen des rheinland-pfälzischen Hochschulbereichs aus und führt zu diesem Zwecke Konten bei der Deutschen Bundesbank und der Postbank. Sie weist den Bestand und die Veränderungen auf diesen Konten nach und ist für die Annahme, Verwaltung und Auslieferung von Wertgegenständen zuständig.

Als Student*in an einer Hochschule des Landes Rheinland-Pfalz sind Sie aufgefordert worden, rechtzeitig Ihren Semesterbeitrag (ggf. Studiengebühr) auf ein bestimmtes Girokonto der Landeshochschulkasse Mainz einzuzahlen.

Hierzu verweisen wir auf die Ihnen überlassenen Unterlagen durch die Studierendensekretariate und bitten Sie, bei der Ausführung der Überweisung unbedingt die dortigen Hinweise zu beachten (Verwendung der richtigen IBAN, Angabe der Matrikelnummer etc.).

Anfragen (auch telefonisch) über eingegangene Beiträge oder sonstige Rückfragen im Zusammenhang mit der Zahlung der Sozialbeiträge bzw. Studiengebühren bitten wir an das jeweilige Studierendensekretariat der betroffenen Hochschule zu richten. Anträge auf Rückerstattung des Semesterbeitrages und/oder der Studiengebühr (Exmatrikulation, Doppelzahlung, Verzicht auf Einschreibung, Wegfall der Gebührenpflicht etc.) sind unmittelbar an die jeweiligen Studierendensekretariaten zu richten. Sofern ein solcher Antrag bei der Landeshochschulkasse eingeht, kann dieser nur unbearbeitet an das zuständige Studierendensekretariat weitergeleitet werden.